Ratgeber
Impressum und Datenschutzerklärung: gut erreichbar auf jeder Seite
Redaktion seobox.de1 Min. Lesezeit · Stand:
Für geschäftsmäßige Websites in Deutschland sind Impressum und Datenschutzerklärung Pflicht. Neben dem Inhalt kommt es darauf an, dass Besucher sie leicht finden. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar
Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein klar benannter Link („Impressum“, „Datenschutz“) im Fußbereich jeder Seite, auch auf dem Smartphone. Versteckte Links oder Bezeichnungen wie „Info“ reichen nicht.
Aktuelle Änderungen
- Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Verweise auf „§ 5 TMG“ sind veraltet.
- Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der früher vorgeschriebene Link darauf sollte entfernt werden.
- Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz heißt seit Mai 2024 TDDDG.
Typische Angaben im Impressum
Welche Angaben genau nötig sind, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Häufig sind es: Name bzw. Firma und Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie bei bestimmten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung.
Im Zweifel helfen Ihre Kammer, Ihr Verband oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Online-Angebote an Verbraucher, etwa Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Betroffene Anbieter müssen unter anderem Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen.
Checkliste
- Links „Impressum“ und „Datenschutz“ im Fußbereich jeder Seite.
- Beide Seiten antworten ohne Fehler.
- Verweis auf § 5 DDG statt § 5 TMG.
- Kein Link mehr zur abgeschalteten OS-Plattform.
- Angaben vollständig und aktuell – im Zweifel rechtlich prüfen lassen.